27-18 «Über das Verbot des Verkaufs durch die Unternehmen des Handels mit allen Eigentumsformen und den Unternehmen pyrotechnischer Mittel (Spielzeug), sie auf dem Territorium der Stadt zu verwenden, wurde die Entscheidung des Exekutivkomitees von Bobrui vom 19.12.1995 getroffen»

Ein Verbot, das dem Biber ähnelt, aber nach 30 Jahren in modernisierter Form auf Landesebene eingeführt wird.

Und wussten Sie, dass das Exekutivkomitee der Stadt Bobrui 1995 vom 19.12.1995 Nr. 27-18 «Über das Verbot des Verkaufs von Handelsunternehmen aller Eigentumsformen und von pyrotechnischen Mitteln (Spielzeug), sie auf dem Territorium der Stadt zu verwenden, beschloss.»

Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit den eingegangenen Beschwerden und Behauptungen von Bürgern der Stadt über Unfälle unter Kindern bei der Verwendung von pyrotechnischen Mitteln getroffen.

3 «Über den Umsatz von pyrotechnischen Produkten», die ein Verbot des Groß- und Einzelhandels mit pyrotechnischen Produkten auf dem Territorium der Republik Belarus verhängt haben, gilt heute in Belarus.

27-18 „Über das Verbot des Verkaufs durch die Unternehmen des Handels mit allen Eigentumsformen und den Unternehmen pyrotechnischer Mittel (Spielzeug), ihre Verwendung auf dem Territorium der Stadt zu verbieten» ZGABob. F. 1215, Op.7. D.46. L.57 Urschrift. Maschinenschreiben

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Veranstaltungsdatum:

Ort der Veranstaltung:

stadt Bobruisk

Archivcode:

ZGABob. F. 1215, Op.7. D.46. L.57

Stichworte:

#Государственная власть и политика