283 «Über den Bau eines Grabhügels zu Ehren der gefallenen Soldaten und Partisanen während des Großen Vaterländischen Krieges auf dem Territorium des Bezirks» wurde die Entscheidung des Regionalexekutivkomitees von Zlobinsky vom 30.10.1968 Nr.283 „Über den Bau eines Grabhügels zu Ehren der gefallenen Soldaten und Partisanen im Großen Vaterländischen Krieg“ getroffen
283 „Über den Bau eines Grabhügels zu Ehren der gefallenen Soldaten und Partisanen während des Großen Vaterländischen Krieges auf dem Territorium des Landkreises» Zgazhl. F.172. Op.1. D.291. L.19