27-18 „Über das Verbot des Verkaufs durch die Unternehmen des Handels mit allen Eigentumsformen und den Unternehmen pyrotechnischer Mittel (Spielzeug), ihre Verwendung auf dem Territorium der Stadt zu verbieten»
ZGABob. F. 1215, Op.7. D.46. L.57 Urschrift. Maschinenschreiben