Der Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus über die Einrichtung der Einrichtung «Punkt der vorübergehenden Ansiedlung von Flüchtlingen in Witebsk» wurde angenommen
Verordnung Nr. 147 des Ministerrates der Republik Belarus „Über die Einrichtung der Einrichtung „Punkt für die vorübergehende Ansiedlung von Flüchtlingen in Witebsk» NARBUS. F. 7. Op. 21. D. 827. L. 176. Urschrift. Maschinenschreiben